8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, bat den Beschwerdeführer mitzuteilen, ob er als Baugesuchsteller Beschwerde erheben wollte und gab ihm Gelegenheit, die Beschwerde im gegebenen Fall korrekt unterzeichnet einzureichen und seine Wohnadresse bekannt zu geben. Der Beschwerdeführer reichte die Beschwerde am 24. August 2021 in seinem Namen unterzeichnet wieder ein.