Die (Neu-)Einwandung der Laube West ist wie in der Baubewilligung vom 18.09.2018 bewilligt zurückzubauen. 4. Der Einbau einer zusätzlichen, neuen Tür im Erdgeschoss Ost ist wie in der Baubewilligung vom 18.09.2018 bewilligt zurückzubauen.» Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.