«Spätestens 3 Monate nach Rechtskraft dieses Bauabschlags ist der rechtmässige Zustand herzustellen. Es sind folgende Massnahmen durchzuführen: 1. Die Erweiterung der Bruttogeschossfläche, soweit sie das Maximalmass von 12 m2 überschreitet (6,65 m2) und damit wohl auch die gegenüber dem bewilligten Projekt verschobene Treppe EG-DG. 2. Die Erweiterung des Vorplatzes im Dachgeschoss und im Erdgeschoss ist wie in der Baubewilligung vom 18.09.2018 bewilligt zurückzubauen. 3. Die (Neu-)Einwandung der Laube West ist wie in der Baubewilligung vom 18.09.2018 bewilligt zurückzubauen.