6. Mit Verfügung vom 16. Juli 2021 erteilte die Gemeinde dem «eingangs beschriebenen Bauvorhaben» (Seite 1: «Interne Anpassungen, Fassadenänderungen, Präzisierung von Fäkalientank und Entwässerung») den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wie folgt an (Ziffer 1.2 des Entscheids):