In Ziffer 2 der Verfügung erteilte das AGR für die übrigen Projektänderungen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. 5. Die Gemeinde brachte dem Beschwerdeführer den Inhalt der Verfügung des AGR zur Kenntnis und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass sie für die nicht bewilligungsfähigen Teile des Bauvorhabens ein Wiederherstellungsverfahren einleiten müsse. Der Beschwerdeführer nahm mit Schreiben vom 2. März 2021 ausführlich Stellung.