1. Das Stafel (Weidhaus) des Beschwerdeführers wurde im Januar 2018 durch einen Sturm beschädigt. Am 18. September 2018 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für den Um- und Wiederaufbau des nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Stafels. Zugleich eröffnete sie die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Gewässerschutzbereich Au.