d) Im vorliegenden Fall ist seit einigen Jahren ein Wiederherstellungsverfahren bezüglich der Wohnraumerweiterung im EG bzw. des Pavillons hängig, bei welchem die Gemeinde mit Schreiben vom 19. März 2021 angekündigt hat, es würden bald weitere Schritte erfolgen. Gemäss Entscheid der BVD vom 24. April 2019 hat sie Massnahmen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der Decke des Anbaus zu präzisieren. Die Beschwerdeführerinnen verlangen in ihrer Beschwerde nicht, dass eine Verfügung bezüglich der zu ergreifenden Wiederherstellungsmassnahmen ergeht, sondern verlangen weitere Schritte im Verfahren um die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung.