a) In ihrer Beschwerde rekapitulieren die Beschwerdeführerinnen die Prozessgeschichte inklusive dem Bauabschlag betreffend das am 8. Januar 2019 eingereichte Baugesuch. Sie verweisen auf das Schreiben der Gemeinde vom 19. März 2021 und monieren sinngemäss, nach Ablauf von 4 Monaten seien die Verfahrensschritte nicht wie angekündigt in Kürze erfolgt. Weiter bringen sie sinngemäss vor, der Pavillon könne durch das eingereichte Näherbaurecht endlich bewilligt werden und bitten die BVD, «den Weg zur Baubewilligung bzw. sogar die Baubewilligung im Nachhinein zu erteilen.»