Mit Schreiben vom 24. Mai 2021 bezog sich die B.________ GmbH auf das Schreiben der Gemeinde vom 19. März 2021, verwies darauf, dass auch gemäss den Angaben der Gemeinde die Grenzabstände mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn reduziert werden könnten und führte aus: «Sie können jetzt die Baubewilligung einer Baute bewilligen, welche seit 8 Jahren steht, dessen Geschichte sogar das Bundesgericht begutachtet hat.