4. Mit Schreiben vom 13. März 2021 wendete sich der Vater der Beschwerdeführerinnen an die Gemeinde und führte insbesondere aus, die «Geschichte aus dem 2014 lässt sich nur mit einem Näherbaurecht beenden, die Frage stelle sich jetzt, was wird von Ihrer Seite gewünscht, damit dieser wunderschöne Pavillon nicht wegen Irritationen auseinander fällt.» Die Gemeinde bestätigte am 19. März 2021 den jetzigen Beschwerdeführerinnen sowie ihrer Mutter den Eingang dieses Schreibens und teilte ihnen mit, sie würden das baupolizeiliche Verfahren betreffend Erweiterung des Wohnraums im Erdgeschoss südwestlich der Garage (ÜG 818) wieder aufnehmen. Die nächsten Verfahrensschritte folgten in Kürze.