Mit Verfügung vom 24. Juli 2017 nahm die Gemeinde Köniz das baupolizeiliche Verfahren wieder auf, um zu klären, ob und falls ja, welche statischen Massnahmen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit getroffen werden müssten, welches die kostengünstigste Massnahme und wie diese konkret umzusetzen sei. Nachdem die Gemeinde das von den damaligen Beschwerdeführerinnen eingereichte Gutachten für ungenügend erachtete, holte sie ein eigenes Gutachten ein. Sie verpflichtete die damaligen Beschwerdeführerinnen, die diesbezüglichen Kosten zu bezahlen.