Dagegen erhob die Bauherrin Beschwerde bei der BVE (Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, ab 01. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD, Verfahren 120/2015/40). Nach Abweisung der Beschwerde in Bezug auf den Erweiterungsbau zog die Bauherrin den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter. Dieses beteiligte die heutigen Beschwerdeführerinnen 1 und 2 von Amtes wegen am Verfahren, nachdem die Bauherrin ihnen die Liegenschaft geschenkt hatte. Das Verwaltungsgericht bestätigte den von den Vorinstanzen angeordnete Rückbau des Erweiterungsbaus, hielt jedoch fest, der Bauherrin müsse Gelegenheit