3. Die Kosten dieses Verfahrens betragen CHF 5000.00. Die Verfahrenskosten werden den Beschwerdeführenden 1 bis 68 wie folgt auferlegt: Beschwerdeführerin 1 CHF 1400.00 Beschwerdeführenden 2 bis 67 CHF 2200.00 Beschwerdeführer 68 CHF 1400.00 Die Beschwerdeführenden 2 bis 67 haften für ihren Anteil an den Verfahrenskosten solidarisch. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.