1. Die Sistierungsanträge der Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführenden 2 bis 67 und des Beschwerdeführers 68 werden abgewiesen. 2. Die Beschwerden der Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführenden 2 bis 67 und des Beschwerdeführers 68 werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung des AGR vom 4. August 2020 und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 18. Dezember 2020 werden bestätigt. Massgeblich ist das Standortdatenblatt (Revision 1.8) vom 22. Januar 2021. Dieses ersetzt das Standortdatenblatt (Revision: 1.7) vom 6. Mai 2020.