a) Aus den Erwägungen ergibt sich, dass ein Betrieb der adaptiven Antennen mit Anwendung des Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Das Antennenprojekt wurde korrekt publiziert und die Baugesuchsunterlagen sind vollständig und korrekt. Die Anlage hält die Grenzwerte der NISV, beurteilt nach einem Worst-Case-Szenario, ein. Aus heutiger Sicht sind auch ein taugliches QS-System und Messverfahren für die adaptiven Antennen vorhanden. Der Betrieb adaptiver Antennen ohne Anwendung des Korrekturfaktors widerspricht nicht dem Vorsorgeprinzip.