Im Sinne einer Rechtsverwahrung würden sie sich «aufgrund erfolgter Beeinträchtigungen durch Strahlenbelastung» Haftpflichtansprüche ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus argumentieren sie, dass kein öffentliches Interesse an Mobilfunkantennen bestehe und dass mit der Glasfasertechnologie eine sichere Alternative zu 5G gegeben sei.