f) Im angefochtenen Entscheid führte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental aus, die Mobilfunkanlage komme auf einem betonierten Bereich des Grundstücks zu stehen, das landwirtschaftlich nicht nutzbar sei. Aus der Standortbegründung vom 28. Mai 2020 der Beschwerdegegnerin ergibt sich weiter, dass innerhalb eines Kilometers keine Mobilfunkanlagen zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen, was sich mit der BAKOM Karte «Mobilfunkanlagen» deckt.49 Taugliche Ersatzstandorte innerhalb der Bauzone sind nicht ersichtlich. Die nächste Bauzone befindet sich zwar im Ortsteil «Kien», welcher sich auf der gegenüberliegenden Uferseite der Kander befindet.