als die Beschwerdeführenden meinen, hat die Beschwerdegegnerin die Anlage nicht auf adaptive Antennen im Frequenzband 3600 MHz beschränkt. Die geplante Mobilfunkbasisstation umfasst mehrerer Antennen, die auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1400 bis 2600 MHz und 3600 MHz senden sollen. Im Frequenzband 1400 bis 2600 MHz ist die höchste Sendeleistung vorgesehen. In diesem Frequenzband ist gemäss den Abdeckungskarten denn auch eine Versorgungslücke nachgewiesen. Dazu kommt, dass die 5G-Signale nicht nur auf höheren Frequenzen, sondern auch auf tieferen mit längeren Reichweiten abgestrahlt werden können.