Die geplante Anlage steht somit in einem engen funktionellen Zusammenhang zum Gebiet in der Landwirtschaftszone, da sie die Kantonsstrasse und die BLS-Strecke ausserhalb der Bauzone optimal mit Mobilfunk versorgen kann. Die Kritik der Beschwerdeführenden, die 5G-Antennen würden lediglich eine Reichweite von 150 bis 200 m erreichen, wohingegen die Transitachse mehr als 300 m vom geplanten Standort entfernt liege, kann nicht gehört werden. Zunächst ist unklar, was die Beschwerdeführenden mit dem Begriff «5G-Antennen» genau meinen. Die 5G-Technologie kann sowohl mit konventionellen als auch mit sogenannten adaptiven Antennen verwendet werden.