c) Es ist unbestritten, dass der Bau und der Betrieb einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform sind und einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG bedürfen. Die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb des Baugebiets setzt vor- 41 Vgl. Fotos der Standorte 1, 5 und 3 der Fotodokumentation vom 28. April 2023 des Regierungsstatthalteramts Fruti- gen-Niedersimmental. 42 Fernmeldegesetz des Bundes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10). 43 Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz,