Die Resultate seien sogar noch besser, so dass auch ein möglicher Mehrbedarf mit den bestehenden Anlagen abgedeckt sei. Von Seiten der Beschwerdegegnerin würden keine aktuellen Resultate vorliegen, die den Mehrbedarf oder Funklöcher ausweisen würden. Zudem würden 5G-Antennen eine Reichweite von 150 bis 200 m erreichen, wohingegen die Transitachse mehr als 300 m vom geplanten Standort entfernt liege. Die geplanten 5G-Antennen würden somit den Zweck nicht erfüllen. Zudem rügen sie, es fehle eine Gesamtplanung für den 5G-Standard.