a) Die Beschwerdeführenden rügen, ein «lokaler» Bedarf für eine 5G-Antenne in der Landwirtschaftszone sei nicht vorhanden. Auch die Beschwerdegegnerin begründe den Bau ausserhalb der Bauzone nicht mit «lokalem» Bedarf, sondern mit «Funklöchern» und kommendem Bedarf auf der Transitachse Spiez – Kandersteg. Bei einer nochmaligen Messung vor Ort zwischen den beiden Antennen (Wurmeren und Wengi) seien erneut keine Funklöcher festgestellt worden. Die Resultate seien sogar noch besser, so dass auch ein möglicher Mehrbedarf mit den bestehenden Anlagen abgedeckt sei.