Die Fernwirkung und die Wahrnehmung der Antennenanlage wird dadurch deutlich gebrochen. Aufgrund des angrenzenden Auenwaldes vermag die geplante Anlage auch von näher gelegenen Standorten aus betrachtet keine landschaftsoder ortsbildrelevante Störung zu erzeugen. Denn auch von diesen Standorten aus betrachtet vermag der Auenwald eine gute Hintergrundabdeckung zu erreichen. Dies geht ebenfalls aus den 39 Vgl. zum Ganzen VGE 2020/353 vom 8. Dezember 2021 E. 5.5 mit weiteren Hinweisen. 40 Vgl. gezoomte Fotos der Standorte 2, 6 und 8 der Fotodokumentation vom 28. April 2023 des Regierungsstatthalter- amts Frutigen-Niedersimmental.