a) Die Beschwerdegegnerin plant, auf dem Areal des Flugplatzes Reichenbach eine neue Mobilfunkanlage mit einer Höhe von 20 m (ohne Blitzschutz) zu errichten. Die Anlage soll unmittelbar neben dem bestehenden Hangar auf einem asphaltierten Vorplatz gebaut werden. An der Mastspitze sollen drei Antennenkörper mit einer Höhe von 2.20 m und einer Breite von 0.60 m installiert werden. Die Ausladung der Antennenkörper beträgt 2.60 m. Richtfunkantennen sind keine geplant. Der Hangar befindet sich auf der Westseite einer Waldpartie, die von Süden in Richtung Norden entlang des Kanderufers verläuft.