Dieses Projekt der Schwellenkorporation Reichenbach wurde am 31. August 2023 vom Oberingenieurkreis I (OIK I) des Tiefbauamtes des Kantons Bern bewilligt. Am fraglichen Waldrand, an den die geplante Mobilfunkanlage angrenzt, sind weder definitive noch temporäre Rodungen bewilligt. Von einer angeblich neuen Gefährdungssituation durch das Wasserbauprojekt kann daher nicht gesprochen werden und lässt die geplante Anlage entgegen den Mutmassungen der Beschwerdeführenden auch nicht «im freien Feld» erscheinen. Weitere Abklärungen dazu sind nicht erforderlich. Auch der Einwand der Beschwerdeführenden, dass der Flugplatz Reichenbach vermehrt von Gleitschirmfliegern und Fall-