Zudem ist ein Antennenmast mit einer Höhe von 20 m (ohne Mastspitze) vorgesehen. Der Antennenmast durchstösst die massgebende Hindernisbegrenzungsfläche gemäss dem Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK)34 nicht, stellt aufgrund seiner geringen Höhe kein Luftfahrthindernis dar, befindet sich mehr als 120 m vom Pistenrand entfernt, überragt Einzelbäume um maximal 5 m und einzelne Bäume des angrenzenden Auenwaldes überhaupt nicht. Dementsprechend sind im Bereich der geplanten Mobilfunkbasisstation die über 20 m hohen Bäume des Auenwaldes entlang des Kanderufers problematischer als der geplante Antennenmast.