Demgegenüber funktionieren Höhenmesser von Luftfahrzeugen (inkl. Helikopter) in einem Frequenzbereich von zwischen 4.2 bis 4.4 GHz. Da die Höhenmesser von Luftfahrzeugen verglichen mit den geplanten Antennen in höheren Frequenzbereichen funktionieren, sind entgegen der Befürchtung der Beschwerdeführenden keine negativen Beeinflussungen der Höhenmesser durch die geplanten Sendeantennen zu erwarten. Auf weitere Abklärungen kann daher verzichtet werden. Zudem ist ein Antennenmast mit einer Höhe von 20 m (ohne Mastspitze) vorgesehen.