6. Zur Frage von 5G-Antennen besteht bei einem Flugfeld wie Reichenbach kein «dringender Klärungsbedarf», da nach den Abklärungen des BAZL und der entsprechend entwickelten Praxis solche 5G-Anten- nen einzig in den An- und Abflugbereichen der Landesflughäfen Genf und Zürich eine Rolle spielen und zu berücksichtigen sind. 7. Dies wird noch untermauert durch die unterschiedlichen Frequenzbereiche: Höhenmesser von Luftfahrzeugen (inkl. Helikopter) funktionieren in einem Frequenzbereich von zwischen 4.2 bis 4.4 GHz, während 5G-Antennen in Europa einen Frequenzbereich von 3.4 bis 3.8 GHz zugewiesen erhalten haben.