Falls dies der Fall sei, bestehe die Gefahr von Falschanzeigen durch 5G-Antennen im Frequenzbereich von 3.5 GHz. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 forderte das Rechtsamt der BVD das BAZL auf, zur Kritik der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen, insbesondere zur Gefahr von spontanen Ausweichmanövern sowie zur Gefahr von Falschanzeigen bei radargestützten Höhenmessern im Frequenzbereich von 4 GHz im Nachteinsatz. Zur Klärung der Sach- und Rechtslage hielt das BAZL in seiner Stellungnahme vom 27. Juli 2023 Folgendes fest: