b) In ihren Stellungnahmen vom 28. Juni 2023 kritisieren die Beschwerdeführenden die Ausführungen des BAZL. Sie machen erstmals und neu geltend, der Sendemast stelle am Rande einer Start- und Landebahn ein «hochgefährliches» Flughindernis dar, wenn etwa startende oder landende Flugzeuge oder Helikopter zu einem spontanen Ausweichmanöver gezwungen würden. Dies gelte umso mehr, als der Mast aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in «rot-weiss» markiert, sondern der Farbe des Waldes angepasst werden solle. Dies sei aus fliegerischer Sicht nicht zu verantworten.