Das BAZL hat die geplante Anlage auf dem Flugplatz Reichenbach im Rahmen des Beschwerdeverfahrens einer luftfahrtspezifischen Prüfung unterzogen. In seinem Bericht vom 23. Mai 2023 kommt das BAZL zum Schluss, dass die geplante Mobilfunkantenne kein Luftfahrthindernis darstellt und eine mögliche Beeinflussung der Flugsicherungsanlagen durch die Mobilfunkstrahlung ausgeschlossen ist. Das BAZL hat dem Vorhaben deshalb ohne Auflagen zugestimmt.