Das Bundesgericht hat es aber bisher abgelehnt, mit Blick auf die Tier- und Pflanzenwelt über die NISV hinausgehende Emissionsbegrenzungen zu verlangen.26 Die von den Beschwerdeführenden erwähnten Studien, die sich auf angebliche Gesundheitsschädigungen beim Menschen beziehen, lassen auf keine konkrete Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch nichtionisierende Strahlung schliessen. Das BAFU als zuständige Fachbehörde des Bundes hat die Forschung und technische Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen und gegebenenfalls die Anpassung oder den Erlass von Grenzwerten zu beantragen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Das BAFU ist nicht untätig geblieben: