b) Schliesslich kritisieren die Beschwerdeführenden, das Vorsorgeprinzip sei verletzt, weil für Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume und Lebensgemeinschaften keine Grenzwerte bestünden. Die Beschwerdeführenden beantragen, die Baubewilligungsbehörde habe bei den zu- 10/24 BVD 110/2021/11 ständigen Stellen Studien über Insekten sowie deren Lebensräume und Pflanzen im Zusammenhang mit Mobilfunkstrahlung im Allgemeinen und 5G im Besonderen einzufordern.