Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht haben sich mit den Rügepunkten zum QS-System, zur Messmethode, zum Vorsorgeprinzip und zum Gesundheitsschutz detailliert auseinandergesetzt und dabei auch den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Dabei setzte sich das Bundesgericht auch ausführlich mit verschiedenen neuen Studien, insbesondere auch solchen zum oxidativen Stress und mit den Vorbringen der Beschwerdeführenden zu den Pulsationen, auseinander (vgl. Bger 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 5, 8 und 9, 1C_693/2021 vom 3. Mai 2023 E. 4 und 6, 1C_101/2021 vom 13. Juli 2023 E. 4, 5 und 6, 1C_45/2022 vom 9. Oktober 2023 E. 5.4.4, 6.4