a) Zusammenfassend kritisieren die Beschwerdeführenden weiter, dass das derzeitige QS- System nicht geeignet sei, die Einhaltung der Grenzwerte durch adaptive Antennen zu überwachen. Es existiere auch keine taugliche Methode, um die Strahlung von adaptiven Antennen zu messen. Sie rügen auch eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und machen geltend, dass adaptive Antennen gegen den Gesundheitsschutz verstossen würden. Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht haben sich mit den Rügepunkten zum QS-System, zur Messmethode, zum Vorsorgeprinzip und zum Gesundheitsschutz detailliert auseinandergesetzt und dabei auch den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigt.