g) Ein adaptiver Betrieb mit Anwendung des Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung ist, wie in der Erwägung 2b ausgeführt, nicht vorgesehen. Auch sind die dem Standortdatenblatt beigelegten umhüllenden Antennendiagramme, wie erwähnt, nicht zu beanstanden. Die Rügen der Beschwerdeführenden in ihren Stellungnahmen vom 28. Juni 2023, der Grenzwert sei infolge der Anwendung des Korrekturfaktors und infolge eines falschen Antennendiagramms überschritten, gehen daher ins Leere. Im vorliegenden Fall hat das AUE die Änderung der geplanten Mobilfunkanlage unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes geprüft.