Eine rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung nach einer «worst case»- Betrachtung der adaptiven Antennen ist somit möglich. Ob die Antennen mit den im Standortdatenblatt angegebenen Sendeleistungen im Frequenzband 3400 bis 3600 MHz viel zu tief sind und deshalb ein 5G-Netz gar nicht betrieben werden kann, ist für die Beurteilung der Einhaltung der massgeblichen Grenzwerten der NISV – entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden in ihren Stellungnahmen vom 28. Juni 2023 – nicht ausschlaggebend.20 Soweit die Beschwerdeführenden weitergehend die Rechtmässigkeit der rechnerischen Beurteilung der nichtionisieren-