f) Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin im massgebenden Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) die für die Berechnung der Immissionsfeldstärke erforderlichen Parameter aufgeführt. Im Standortdatenblatt sind die drei höchstbelasteten OMEN ausgewiesen und in den Beilagen zum Standortdatenblatt finden sich die korrekten umhüllenden Antennendiagramme. Eine rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung nach einer «worst case»- Betrachtung der adaptiven Antennen ist somit möglich.