In seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2023 befand es, dass die Berechnungen korrekt sind. In derselben Stellungnahme stellte das AUE fest, dass der Fachbericht vom 28. Juli 2020 weiterhin seine Gültigkeit behalte. Es steht somit fest, falls das Büro im Obergeschoss des Hangars ein OMEN wäre, würde dort der Anlagegrenzwert von 5 V/m gemäss der rechnerischen Prognose mit grosser Reserve eingehalten. Zu diesem Befund gelangte das AUE bereits in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2021.19