Dieses ersetzt das Standortdatenblatt vom 6. Mai 2020 (Revision 1.7). Darin berechnete die Beschwerdegegnerin die Immissionsfeldstärke in den Räumen im Obergeschoss des Hangars, unabhängig davon, wie diese genutzt werden und ob sie als OMEN im Sinne der NISV zu qualifizieren sind. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 beträgt die elektrische Feldstärke in den Räumlichkeiten im Obergeschoss des Hangars 2.32 V/m (vgl. OMEN 7). Das AUE hat das neue Standortdatenblatt vom 21. Januar 2021 (Revision: 1.8) geprüft. In seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2023 befand es, dass die Berechnungen korrekt sind.