mental werden die Räume im Obergeschoss, ein Sitzungszimmer und ein Schulungsraum, selten, unregelmässig und nur kurzzeitig von wenigen Personen für Sitzungen und Schulungen genutzt. Die Frage, ob das Büro im Obergeschoss des Hangars als OMEN zu qualifizieren ist, kann im vorliegenden Fall aber offenbleiben. Die Beschwerdegegnerin reichte mit ihrer Beschwerdeantwort vom 29. Januar 2021 ein neues Standortdatenblatt mit Datum vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) ein. Massgeblich ist somit das Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8). Dieses ersetzt das Standortdatenblatt vom 6. Mai 2020 (Revision 1.7).