Der fragliche Spielplatz würde somit nicht zu den drei höchstbelasteten OMEN gehören. Das ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) und dem beigelegten Situationsplan, in dem die untersuchten OMEN mit einem Kreuz gekennzeichnet sind. Dass der fragliche Spielplatz «Chalberglunte» nicht näher untersucht und im Standortdatenblatt nicht als OMEN bezeichnet wurde, ist nicht zu beanstanden.