Die Distanz zwischen dem geplanten Antennenstandort und dem fraglichen Spielplatz beträgt ca. 250 m Luftlinie und liegt deutlich ausserhalb des Anlageperimeters von 149.09 m. Damit liegt der fragliche Kinderspielplatz so weit von der geplanten Mobilfunkbasisstation entfernt, dass es zu keiner Überschreitung des Anlagegrenzwertes kommen kann, wie aus der schlüssigen Stellungnahme des AUE vom 25. August 2020 hervorgeht.17 Der fragliche Spielplatz würde somit nicht zu den drei höchstbelasteten OMEN gehören.