Auf die Einholung weiterer Unterlagen zu den Antennendiagrammen kann daher verzichtet werden. Der Verfahrensantrag der Beschwerdeführenden in ihren Stellungnahmen vom 21. August 2023, das AUE habe die «angeblichen» Grundlagen der Antennenhersteller, die den Antennendiagrammen im Standortdatenblatt zugrunde liegen, zu den Akten zu geben, wird abgewiesen.