deutlich.15 Es bestehen somit keine Gründe, an der Beurteilung des AUE zu zweifeln, wobei der fachlichen Beurteilung des AUE regelmässig erhöhte Beweiskraft zukommt.16 Zudem ergeben sich die zulässigen Neigungswinkel aus dem Zusatzblatt 2 zum Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8). Diese Winkel sowie die im Standortdatenblatt nachgesuchten Sendeleistungen sind für die Beschwerdegegnerin verbindlich. Auf die Einholung weiterer Unterlagen zu den Antennendiagrammen kann daher verzichtet werden.