c) Soweit die Beschwerdeführenden in ihren gleichlautenden Stellungnahmen vom 28. Juni 2023 geltend machen, die dem Standortdatenblatt beigelegten vertikalen Antennendiagramme für die Sendeantennen im Frequenzband 3600 MHz entsprächen nicht der Realität, erweist sich ihr Einwand als nicht stichhaltig: Massgebend ist im vorliegenden Fall das Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision 1.8), das alle relevanten Parameter im Zusammenhang mit den geplanten Sendeantennen inklusive Antennendiagramme enthält. Das massgebende Standortdatenblatt befindet sich in den Akten. Dieses wurde den Verfahrensbeteiligten mit Instruktionsverfügung vom 1. April 2021 zur Kenntnis gebracht.