b) Es trifft zwar zu, dass die Beschwerdegegnerin die Abstrahlcharakteristik der Antenne für die Frequenzbänder 1400 MHz bis 2600 MHz in umhüllenden Antennendiagrammen zusammengefasst hat. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist dies im vorliegenden Fall zulässig. Gemäss der Empfehlung Nr. 33 des Cercl'Air vom 16. April 2018 kann das Frequenzband 1400 MHz wahlweise den Frequenzbändern 800 MHz und 900 MHz («low band») oder den Frequenzbändern 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz («upper oder high band») zugeordnet werden.14 Aus dem Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 ergibt sich zudem, dass die Anlage auf allen verfügbaren Frequenzen betrieben werden soll.