4. Baugesuchsakten und Immissionsprognose a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass das zu beurteilende Baugesuch mangelhaft und unvollständig sei. Sie rügen, die Antennendiagramme der Frequenzbänder von 1400 MHz bis 2600 MHz dürften nicht in einem Antennendiagramm zusammengefasst werden. Weiter bringen sie in ihren Stellungnahmen vom 28. Juni 2023 vor, das vertikale Antennendiagramm der adaptiven 5G-Antennen entspreche nicht der Realität. Zudem müsse der Spielplatz «Chalberglunte», bei dem es sich um einen öffentlichen Spielplatz handle, in den Baugesuchsunterlagen als OMEN berücksichtigt werden.