6/24 BVD 110/2021/11 neuen Mobilfunkfrequenzen im Frühjahr 2019 damit rechnen mussten, dass bei Baugesuchen für den Neubau von Mobilfunkanlagen neben den bisherigen Funkdiensten grundsätzlich auch die Einführung dieser neuen Technologien zur Diskussion steht. Unter diesen Umständen ist nicht ersichtlich, inwiefern ein grosser Teil der Bevölkerung ihrer Rechte nicht wahrnehmen konnte. Es ist nicht erforderlich, das Baugesuch erneut zu publizieren.