Aus dem gerügten Publikationsmangel können die Beschwerdeführenden von vornherein nichts zu ihren Gunsten ableiten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Personen, die den 5G-fähigen adaptiven Antennen kritisch gegenüberstehen, seit der Versteigerung der 10 Vgl. abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Elektrosmog und Licht > Mobilfunkanlagen > Mobilfunk: Voll- zugshilfen > 1. Vollzugsempfehlungen. 11 Vgl. S. 10 f. Ziffer 5.3 der Erläuterungen vom 23. Februar 2021 zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung